Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) — die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Parallel dazu greift in Deutschland das wirkungsgleiche BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist das keine theoretische Übung mehr: Praxiswebsites mit Online-Terminbuchung, Kontaktformularen, Sprechzeiten-Anzeige oder Cookie-Banner fallen direkt unter die neuen Pflichten — und die ersten Abmahnungen sind bereits da.
Dieser Artikel klärt: Wer ist betroffen, welche Funktionen müssen barrierefrei sein, welche WCAG-Stufe ist Pflicht, welche Strafen drohen — und wie eine konkrete Checkliste für die eigene Ordination aussieht.
Wer ist betroffen — und wer fällt unter die Ausnahme
Das BaFG (Österreich) und das BFSG (Deutschland) gelten für alle privaten Wirtschaftsakteure, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Praxiswebsites zählen explizit dazu, sobald sie eine der folgenden Funktionen enthalten:
- Online-Terminbuchung (interaktiv oder via eingebundenes Buchungs-Tool)
- Kontaktformulare für Patient:innen-Anfragen
- Cookie-Banner mit Auswahlmöglichkeit
- Online abrufbare Informationsdienste wie Sprechzeiten, Anfahrt, Leistungsübersicht
- Patient:innen-Kommunikation über die Website (Rezept-Bestellung, Befund-Abruf etc.)
Ausgenommen sind ausschließlich Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Definition: weniger als 10 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. In der Praxis bedeutet das: viele Einzelordinationen mit wenig Personal könnten theoretisch unter die Ausnahme fallen — aber nur, wenn beide Schwellen unterschritten werden. Sobald eine Ordination Assistent:innen, eine Mundhygienikerin oder mehr Personal beschäftigt, ist die Schwelle schnell erreicht.
Wichtig für Wahlordinationen, Gruppenpraxen, Ärztezentren und Primärversorgungs-Einheiten: Die Mitarbeiter:innen-Zahl wird je Wirtschaftseinheit gerechnet — eine PVE mit 6 Ärzt:innen plus Assistenz fällt definitiv unter das BaFG.
Zusätzlich: Auch wer derzeit als Kleinstunternehmen ausgenommen ist, sollte die Anforderungen mitdenken. Eine Übergangsfrist für bestehende Verträge läuft bis 2030 — danach gilt die Pflicht universell, ohne Ausnahmen.
Welche WCAG-Stufe ist Pflicht
Beide Gesetze orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA. Stufe AAA ist freiwillig. Die WCAG-AA-Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien zusammenfassen, die jede Praxiswebsite einhalten muss:
1. Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein:
- Alt-Texte für Bilder (z. B. „Wartezimmer Dr. Müller mit Pflanzen und Tageslicht")
- Untertitel für Videos (z. B. Praxis-Vorstellungs-Clip)
- Ausreichender Farbkontrast (4,5:1 für Standard-Text, 3:1 für große Schrift)
- Skalierbarkeit auf 200 % ohne Verlust der Funktion
2. Bedienbar
Alle Funktionen müssen mit Tastatur, Sprache und assistiver Technologie zugänglich sein:
- Tastatur-Navigation für alle interaktiven Elemente (Termin-Buchung, Kontaktformular, Menü)
- Skip-Link zum Hauptinhalt
- Genügend Zeit für Eingaben (kein zu schnelles Time-Out bei Buchungen)
- Keine Inhalte mit blitzartigem Wechsel (Epilepsie-Risiko)
3. Verständlich
Sprache und Bedienung müssen klar sein:
- Sprache der Seite im HTML deklariert (
lang="de-AT") - Konsistente Navigation über alle Unterseiten
- Hilfreiche Fehlermeldungen bei Formulareingabe (statt nur „Fehler" → „Bitte tragen Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein")
- Einfache Sprache wo möglich — besonders bei medizinischen Erklärungen
4. Robust
Technisch sauber für aktuelle und zukünftige Browser/Assistenz-Tools:
- Valides HTML
- Korrekte ARIA-Labels für Screen Reader
- Semantisches Markup (echte
<button>,<a>,<form>— nicht nur gestylte<div>)
Welche Funktionen einer Praxiswebsite besonders kritisch sind
In der Praxis sind drei Bereiche überproportional von Abmahnungen betroffen:
Online-Terminbuchung ist der häufigste Stolperstein. Viele eingebundene Buchungs-Tools (z. B. von externen Anbietern wie Doctolib, Jameda Termine) erfüllen WCAG 2.1 AA nicht out-of-the-box. Die Verantwortung liegt aber bei der Praxis — nicht beim Tool-Anbieter. Vor Einbindung muss geprüft werden, ob das Tool BFSG-konform ist. Mehrere Anbieter werben inzwischen aktiv mit BFSG-Konformität — diese Aussage sollte vertraglich abgesichert sein.
Cookie-Banner sind die zweite Quelle für Abmahnungen. Häufige Probleme: keine Tastatur-Navigation, kein „Alle ablehnen"-Button auf erster Ebene, kein ausreichender Farbkontrast bei Buttons, fehlende ARIA-Labels.
Kontaktformulare scheitern oft an Pflichtfeld-Markierung (nicht nur farblich), Fehlermeldungen ohne Screen-Reader-Support und fehlenden Beschriftungen (Labels mit for-Attribut).
Welche Bußgelder drohen — und welche Abmahnungen 2025 schon bekannt sind
Die Sanktionen sind teilweise empfindlich:
- Österreich (BaFG): Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro pro Verstoß. Zusätzlich kann das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde Anordnungen zur Nachbesserung erlassen.
- Deutschland (BFSG): Bußgelder bis 100.000 Euro pro Verstoß durch die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes.
Hinzu kommen die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Mitbewerber:innen oder Verbraucherschutz-Organisationen können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß abmahnen — mit Anwaltskosten von typisch 800 bis 2.500 Euro pro Fall, plus Unterlassungserklärung mit hohen Vertragsstrafen bei Wiederholung.
Erste dokumentierte Fälle aus Deutschland im zweiten Halbjahr 2025 betreffen vor allem Online-Terminbuchungen und Cookie-Banner. In Österreich liegen die ersten Verfahren noch bei der Marktüberwachung — eine Welle wird für 2026 erwartet, sobald die ersten Klärungen durch die Rechtsprechung vorliegen.
Praxis-Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Diese Checkliste hilft, den eigenen BaFG/BFSG-Status systematisch zu prüfen:
Bestandsaufnahme (Tag 1):
- Ist meine Praxis Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. Euro)? Wenn nein: Pflicht greift.
- Welche Verbraucher-Funktionen hat meine Website (Termin, Kontakt, Cookies, Info)?
- Welche externen Tools sind eingebunden (Buchungs-Tool, Karten-Anbieter, Cookie-Banner)?
Technischer Audit (Woche 1):
- WCAG 2.1 AA Audit beauftragen (entweder selbst mit Tools wie WAVE, axe DevTools, Lighthouse — oder professionell)
- Liste aller Befunde nach Schweregrad sortieren
- Externe Tools auf BFSG-Konformität prüfen, ggf. Anbieter wechseln
Umsetzung (Wochen 2-6):
- Fehlende Alt-Texte ergänzen
- Farbkontraste anpassen
- Tastatur-Navigation testen und reparieren
- ARIA-Labels nachrüsten
- Semantisches HTML korrigieren
- Cookie-Banner überarbeiten oder Anbieter wechseln
- Sprache, Skip-Link, valides HTML sicherstellen
Dokumentation (Woche 7):
- Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlichen (Pflicht!)
- Diese Erklärung muss enthalten: Stand der Konformität, ggf. nicht konforme Bereiche und Begründung, Kontakt für Rückmeldungen
- Feedback-Mechanismus einrichten (z. B. Kontakt-Mail für Barriere-Meldungen)
Laufende Pflege:
- Bei jeder neuen Seite oder neuem Inhalt: WCAG-Konformität mitprüfen
- Jährliches Re-Audit empfehlenswert
- Mitarbeiter:innen-Schulung für Inhalts-Pflege
Mehrsprachigkeit als Bonus — und neue Pflicht in Risiko-Praxen
Das BaFG fordert „verständliche Sprache" — nicht zwingend Mehrsprachigkeit. Für Praxen mit mehrsprachigem Patient:innen-Stamm (z. B. Wien, Linz, Graz) entsteht aber ein faktischer Druck: Eine deutschsprachige Website, die für eine arabisch- oder türkischsprachige Patient:in nicht zugänglich ist, kann als Diskriminierung gewertet werden — wenn auch nicht direkt unter dem BaFG. Mehrsprachige Info-Layer (z. B. via Accessibility-Widget mit DeepL-Anbindung oder statisch vorübersetzten Schlüssel-Seiten) sind daher eine kluge Investition über das gesetzliche Minimum hinaus.
Was passiert, wenn die Praxis nichts tut
Drei Szenarien sind realistisch:
-
Stille Phase 2026: Die Praxis bleibt unauffällig, weil keine Abmahnung kommt. Risiko: Bei jedem Patient:innen-Wechsel, der Barrierefreiheit aktiv prüft, und bei jeder Mitbewerber:in-Klage steigt die Gefahr.
-
Abmahnung 2026/2027: Die Praxis bekommt eine Abmahnung. Kosten: 800-2.500 Euro Anwalt + Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe ab dem nächsten Verstoß. Plus Reputationsschaden, wenn Abmahnung publik wird.
-
Behördliches Verfahren: Das Sozialministeriumservice (Österreich) bzw. die Marktüberwachung (Deutschland) leitet ein Verfahren ein. Bußgeld bis 80.000/100.000 Euro möglich. Praxis-Website wird ggf. abgeschaltet, bis Konformität nachgewiesen ist.
Fazit: BaFG/BFSG ist kein Marketing-Thema, sondern Risiko-Management
Die Anforderungen sind klar, die Frist ist abgelaufen, die ersten Abmahnungen sind dokumentiert. Praxen, die ihre Website noch nicht audit-fest gemacht haben, riskieren ab 2026 spürbare Kosten — finanziell und in der Reputation.
Die gute Nachricht: WCAG 2.1 AA ist nicht so kompliziert, wie es klingt. Die meisten Anforderungen lassen sich mit modernem HTML, ein paar ARIA-Anpassungen und einem ehrlichen Audit erfüllen. Schwieriger sind die externen Tools — hier muss man Anbieter konsequent zur Verantwortung ziehen oder wechseln.
Wer eine Praxiswebsite neu baut oder relauncht, sollte BFSG-Konformität von Anfang an mitdenken — als Standard, nicht als Aufpreis. Das spart später Nachbesserungs-Kosten und schließt das größte Abmahn-Risiko aus.
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