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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was Ärzte jetzt über ihre Website wissen müssen

Kevin Hofbauer4 Min. Lesezeit
Monitor in einer Arztpraxis zeigt eine barrierefreie Website mit Rollstuhl-, Auge- und Ohren-Symbolen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich. Es setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet Dienstleister – darunter auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – zu digitaler Barrierefreiheit. Für Arzt-Websites bedeutet das: Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Beschwerden, Abmahnungen und perspektivisch Bußgelder.

Was das Barrierefreiheitsgesetz für Arzt-Websites bedeutet

Das BaFG betrifft digitale Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Eine Ordinationswebsite, über die Patienten Informationen abrufen, Kontakt aufnehmen oder Termine buchen, fällt in diesen Bereich.

Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Das klingt technisch, lässt sich aber in vier Prinzipien zusammenfassen:

1. Wahrnehmbar. Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel, Texte müssen ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben.

2. Bedienbar. Die Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein – ohne Maus. Alle interaktiven Elemente (Menüs, Formulare, Buttons) müssen per Tab-Taste erreichbar und per Enter-Taste aktivierbar sein.

3. Verständlich. Texte müssen klar und nachvollziehbar sein. Navigation und Seitenstruktur müssen konsistent sein. Formulare müssen verständliche Fehlermeldungen liefern.

4. Robust. Die Website muss mit verschiedenen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) funktionieren.

Die häufigsten Barrierefreiheits-Probleme auf Arzt-Websites

In unserer Analyse österreichischer Arzt-Websites fallen immer wieder dieselben Probleme auf:

Fehlende Alternativtexte bei Bildern. Ein Screenreader kann ein Foto der Ordination nicht „sehen". Ohne Alt-Text weiß ein sehbehinderter Patient nicht, was das Bild zeigt. Jedes Bild braucht eine kurze, beschreibende Textbeschreibung.

Zu geringer Kontrast. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund mag elegant wirken – ist aber für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nicht lesbar. Der Mindestkontrast nach WCAG AA liegt bei 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text.

Nicht-tastaturzugängliche Navigation. Viele Website-Templates verwenden Dropdown-Menüs, die nur per Maus-Hover funktionieren. Ein Patient, der auf Tastaturnavigation angewiesen ist, kann die Ordination nicht finden.

Fehlende Dokumentstruktur. Überschriften (H1, H2, H3) müssen eine logische Hierarchie bilden. Wenn eine Website H1 für das Logo und H3 für den Haupttitel verwendet, können Screenreader die Seitenstruktur nicht erfassen.

Kontaktformulare ohne Labels. Wenn Formularfelder keine maschinenlesbaren Beschriftungen haben, weiß ein Screenreader nicht, ob das Feld für den Namen, die E-Mail oder die Telefonnummer vorgesehen ist.

Was Sie konkret tun müssen

Die gute Nachricht: Für eine typische Arzt-Website mit 5–10 Seiten ist Barrierefreiheit kein Mammutprojekt. Die wichtigsten Maßnahmen:

Maßnahme Aufwand Wirkung
Alt-Texte für alle Bilder Gering Bilder werden für Screenreader zugänglich
Ausreichende Farbkontraste Gering Texte werden für Sehbeeinträchtigte lesbar
Logische Überschriften-Hierarchie Gering Seitenstruktur wird maschinenlesbar
Tastaturnavigation testen und sicherstellen Mittel Website wird ohne Maus bedienbar
Formularfelder korrekt labeln Gering Formulare werden für Screenreader nutzbar
Fokus-Indikatoren sichtbar machen Gering Tastaturnutzer sehen, wo sie sich befinden
Sprache im HTML deklarieren Gering Screenreader verwenden korrekte Aussprache
Responsive Design sicherstellen Mittel Website funktioniert auf allen Geräten

Bonus: Viele dieser Maßnahmen verbessern gleichzeitig die KI-Sichtbarkeit. Logische Überschriften, klare Dokumentstruktur und korrekte HTML-Semantik helfen nicht nur Screenreadern, sondern auch KI-Crawlern von ChatGPT, Google und Perplexity beim Verstehen Ihrer Inhalte.

Barrierefreiheit und KI-Sichtbarkeit: Zwei Fliegen, eine Klappe

Barrierefreiheit und KI-Optimierung haben eine erstaunliche Schnittmenge. Beide verlangen:

  • Semantisch korrektes HTML: Screenreader und KI-Crawler brauchen saubere Dokumentstruktur.
  • Klare Überschriften-Hierarchie: Hilft sowohl bei der Navigation als auch bei der Informationsextraktion.
  • Beschreibende Alternativtexte: KI-Systeme nutzen Alt-Texte, um Bildinhalte zu verstehen.
  • Logische Lesereihenfolge: Wichtig für Screenreader und für die Art, wie KI Inhalte in ihre Antworten übernimmt.
  • Schnelle Ladezeiten: Behindern assistive Technologien genauso wenig wie KI-Crawler.

Wer seine Website barrierefrei aufbaut, legt damit gleichzeitig die technische Grundlage für KI-Sichtbarkeit. Und umgekehrt.


Häufige Fragen

Drohen mir sofort Strafen, wenn meine Website nicht barrierefrei ist? Das BaFG wird in Österreich über die Marktüberwachung durchgesetzt. In der Anfangsphase ist mit Hinweisen und Fristen zur Nachbesserung zu rechnen, nicht mit sofortigen Bußgeldern. Dennoch: Beschwerden nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind jederzeit möglich.

Muss ich meine bestehende Website komplett neu bauen? Nicht unbedingt. Bei WordPress-Websites lassen sich viele Barrierefreiheits-Probleme durch Anpassung des Templates und Nacharbeit am Content beheben. Ob ein Neuaufbau effizienter ist, hängt vom aktuellen Zustand ab.

Was kostet es, eine Arzt-Website barrierefrei zu machen? Bei einem Neuaufbau mit mypraxis.at ist Barrierefreiheit im Paketpreis enthalten. Eine Nachrüstung einer bestehenden Website kostet je nach Zustand zwischen 500 und 2.000 €. Die KMU.DIGITAL-Förderung kann auch hier greifen.

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